Am 8. Mai 2024 durfte die 2AK zwei strafrechtliche Gerichtsverhandlungen am Landesgericht Salzburg besuchen. Im ersten Fall ging es um versuchte Nötigung, Körperverletzung, Urkundenunterdrückung und Drohungen. Der zweite Fall handelte von Sachbeschädigung und Nicht-Kooperation mit den Polizisten.
Vor allem vor der ersten Verhandlung schien die Beweislage relativ eindeutig zu sein und es war eine Verurteilung des Angeklagten zu erwarten. Durch eine völlig plausible und glaubwürdige Erzählung wurden aber sämtliche Vorwürfe entkräftet. Auch wenn die Erzählung des Opfers nicht unglaubwürdig war, fehlten ausreichende Beweise für die Schuld des Angeklagten und er wurde im Zweifel freigesprochen.
Die zweite Verhandlung endete mit einem Schuldspruch, in dem ein junger Erwachsener zu einer neunmonatigen bedingten Freiheitsstrafe und zu einer Alkoholtherapie verurteilt wurde. Obwohl sich der Angeklagte geständig zeigte, war hier zu sehen, dass sich Vorstrafen sehr erschwerend auf Urteile auswirken.
Die Richterin und die Staatsanwältin nahmen sich sehr viel Zeit, die Verhandlung vor- und nachzubesprechen und alle Fragen der Schüler:innen zu beantworten. Der Besuch der Verhandlungen war sehr interessant und half uns das in der Schule erreichte Wissen anzuwenden.
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